www.proge.at

Fragen und Antworten zum Kollektivvertrag

Was ist der Kollektivvertrag?

Der Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, der zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der ArbeitnehmerInnen und der Arbeitgeber abgeschlossen wird. Diese Vereinbarung hat besondere Wirkungen auf die Arbeitsverhältnisse innerhalb des Geltungsbereiches. Grundsätzlich gilt, dass der Kollektivvertrag nicht gegen bestehende Gesetze (Verfassungs-, Bundes-, Landesgesetze) sowie dazu erlassene Verordnungen verstoßen darf. Betriebsvereinbarungen und Dienstverträge müssen den Kollektivvertrag beachten und dürfen grundsätzlich keine schlechteren Regelungen treffen.

Was steht im Kollektivvertrag?

Grob gesagt, sind im Kollektivvertrag alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis geregelt. Im Grundaufbau der meisten Kollektivverträge spielen vor allem Arbeitszeitregelungen (und -modelle) und Entgeltfindung (Einstufung, Mindestlöhne und -gehälter) eine bedeutende Rolle.

Der Kollektivvertrag regelt eine große Zahl von Ansprüchen, die nicht in Gesetzen stehen bzw. die über gesetzliche Bestimmungen hinausgehen. So ist die Festlegung von Mindestgehältern (-löhnen) oder von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausschließlich dem Kollektivvertrag vorbehalten und müssen verhandelt werden.

Hier fünf wichtige Punkte, die der Kollektivvertrag regelt:

  1. Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit für die jeweilige Branche
  2. Überstunden und deren Abgeltung und/oder besondere Entlohnungen bestimmter Arbeitszeiten (z.B. Schichtzulagen)
  3. Kriterien wie Einstufung in ein Gehaltsschema, daraus resultierende Mindestentlohnung und z.B. durch Vorrückungen
  4. Anspruch auf Urlaubszuschuss und "Weihnachtsgeld"
  5. Anspruch auf Aufwandsentschädigungen
     

Wie kommt ein Kollektivvertrag zustande?

Da der Kollektivvertrag eine Vereinbarung ist, müssen Verhandlungen geführt werden, um mit dem/der Verhandlungspartner/In eine Einigung zu bestimmten Fragen zu erreichen. Ein neuer Kollektivvertrag ist erst abgeschlossen, wenn eine Einigung zwischen den VerhandlungspartnerInnen vorliegt.

Kann ich mir meinen Kollektivvertrag aussuchen?

Leider nein. Es gibt gesetzlich festgelegte Spielregeln, welcher Kollektivvertrag anzuwenden ist: Jedes Unternehmen wird von der Wirtschaftskammer einem Fachverband oder Gremium zugeordnet. Diese Zuordnung entscheidet grundsätzlich darüber, welcher Kollektivvertrag auf das Dienstverhältnis angewendet wird. Die ArbeitnehmerInnenvertretungen können dabei nicht mitbestimmen und das schafft in der Praxis Probleme. Nur bei ganz offensichtlichem Missbrauch dieser Spielregel durch den Arbeitgeber kann ein behördliches Verfahren zur Korrektur der Zuordnung angestrengt werden.

Welcher Kollektivvertrag gilt für mich?

Welcher Kollektivvertrag für dich gilt, steht im Geltungsbereich des Kollektivvertrages. Es gibt zumeist einen fachlichen, räumlichen und persönlichen Geltungsbereich. Der fachliche Geltungsbereich bestimmt die Branche, für die der KV abgeschlossen wurde. Der räumliche Geltungsbereich legt fest, in welchen Bundesländern der KV gilt und der persönliche Geltungsbereich beschreibt die Personengruppe, für die der KV anzuwenden ist.

Wie komme ich zu meinem Kollektivvertrag?

Gewerkschaftsmitglieder können gerne jederzeit ein gedrucktes Exemplar ihres Kollektivvertrages bei ihrer Gewerkschaft anfordern. Außerdem finden sich alle Kollektivverträge auch online. Das Arbeitsverfassungsgesetz schreibt außerdem vor, dass der aktuelle Kollektivvertrag in jedem Betrieb zur Einsichtnahme aufliegen muss. Wo der Kollektivvertrag im Betrieb zu finden ist, steht im gesetzlich vorgeschriebenen Dienstzettel. Dort ist auch festgehalten, welcher Kollektivvertrag auf das Dienstverhältnis angewendet wird.

Newsletterauswahl

PRO-GE Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.