Arbeitslosenunterstützung aus dem Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF)
Kostenlose Hotline für LeiharbeiterInnen: 0800 311 900
Arbeitslos gewordenen LeiharbeiterInnen steht nach einer Woche eine Unterstützung von 270,- Euro zu. Sofern ein Monat nach dem arbeitsrechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses immer noch kein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet wurde, stehen weitere 270,- Euro zu. Ehemals geringfügig beschäftigte LeiharbeiterInnen erhalten einmalig 70,- Euro.
Die Gewerkschaft PRO-GE zahlt ihren Mitgliedern die 270,- bzw. 70,- Euro sofort in bar aus und übernimmt die Antragstellung beim Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF).
Die Gewerkschaftliche Soforthilfe kann in allen Landes-, Regional- und Bezirkssekretariaten der PRO-GE in Anspruch genommen werden, die Adressen findest du unter nebenstehenden Links. Nach Möglichkeit mitzubringen sind Lichtbildausweis, Lohnzettel, Dienstzettel/Arbeitsvertrag, Überlassungsmitteilung sowie die An- und Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse.
Die PRO-GE kann bei dieser Gelegenheit auch überprüfen, ob bei dem beendeten Arbeitsverhältnis alle arbeitsrechtlichen Regelungen eingehalten wurden und gegebenenfalls offene Ansprüche vom Arbeitgeber einfordern.
Wenn du den Verdacht hast, dass in deinem Arbeitsverhältnis nicht alles korrekt ist, überprüft die PRO-GE deinen Fall, fordert ausständige Ansprüche ein und vertritt dich ohne Zusatzkosten vor Gericht. Der kostenlose PRO-GE Rechtsschutz steht nach mindestens sechsmonatiger Mitgliedschaft zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Gewerkschaftliche Soforthilfe aus dem Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF):
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Durchgängige Beschäftigung als überlassene/r ArbeitnehmerIn bei einem gewerblichen (nicht gemeinnützigen!) Überlasser in Österreich für mindestens 2 Monate vor dem arbeitsrechtlichen Ende.
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Das Arbeitsverhältnis darf nicht durch Arbeitnehmerkündigung, unberechtigten vorzeitigen Austritt oder berechtigte Entlassung beendet worden sein.
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Eine Woche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde noch kein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet.
- Fristgerechter Antrag innerhalb von 6 Monaten nach dem arbeitsrechtlichen Ende.
WICHTIG: Die 270,- bzw. 70,- Euro Unterstützung der PRO-GE wird ohne Abzüge ausbezahlt. Sie gilt nicht als Einkommen, muss daher nicht versteuert werden und wird auch nicht auf das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe angerechnet.
Mehr Informationen über die Leistungen des SWF gibt es unter www.swf-akue.at