Unterstützung in Notfällen
Karl-Maisel- & Anton-Proksch-Fonds
Diese Fonds haben den Zweck, bedürftigen Gewerkschaftsmitgliedern oder deren engsten Angehörigen in Notfällen Unterstützungen zukommen zu lassen.
Aus dem Karl Maisel-Fonds können etwa Zuschüsse für lebensrettende Operationen oder unverzichtbare Hilfsgeräte für Invalide gewährt werden. Aus dem Anton Proksch-Fonds können Gewerkschaftsmitglieder, die selbst behindert sind oder ein Kind oder einen Elternteil mit einer Behinderung haben, eine Unterstützung erhalten.
Ausschlaggebend ist die soziale Situation, vor allem die Bedürftigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers. Eine 2-jährige Gewerkschaftsmitgliedschaft muss bestehen. Die Fonds erkennen Unterstützungen nur einmalig zu.
Antragstellung: Bitte schriftlich an die Unterstützungsabteilung der Gewerkschaft PRO-GE.