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Dein Beitrag

für eine gerechtere Arbeitswelt!

Der  monatliche  PRO-GE  Mitgliedsbeitrag  beläuft  sich auf ein Prozent des Bruttoeinkommens (inkl. Überstunden, Zulagen und Zuschlägen). Unberücksichtigt  bleiben dabei alle Sonderzahlungen und Aufwandsentschädigungen (z.B. Tag- und Nächtigungsgelder, Fahrtkostenersätze).

Wie kommt dein Beitrag zu uns?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Mitglieder, den Beitrag einzuzahlen:

  • Im Betrieb, durch Lohnabzug
  • SEPA Lastschrift-Mandat (Abbuchung)
  • Abzug direkt von der Pensionsversicherungsanstalt

Beitragsfreie Zeiten

Es  gibt  beitragsfreie  Zeiten,  die  als  Mitgliedschaft  angerechnet werden können. Voraussetzung dafür ist eine mindestens sechsmonatige Mitgliedschaft und die Information an die PRO-GE über:

  • Gesetzlichen Mutterschutz
  • Elternkarenz im gesetzlichen bzw. betrieblichen Ausmaß
  • Präsenz- und Zivildienst
  • Bildungskarenz
  • Familienhospizkarenz (bei völliger Freistellung)
  • Entwicklungshilfe

Reduzierte Beiträge

Für geringfügig Beschäftigte, PensionistInnen, Arbeitslose, KrankengeldbezieherInnen, bei vorzeitigem Mutterschutz, Erwerbslose, SchülerInnen, StudentInnen und im Falle einer Zweitmitgliedschaft gilt ein reduzierter Beitrag.

Steuerliche Abschreibung

Dein Beitrag für die Gewerkschaft PRO-GE wirkt steuermindernd. Die   Bestätigungen der geleisteten Mitgliedsbeiträge für die ArbeitnehmerInnenveranlagung sind hier auf dieser Website nach dem Login unter Service/Mitgliedschaft/Finanzamtsbestätigung abrufbar.

Wird der Mitgliedsbeitrag direkt vom Lohn oder von der Pension abgezogen, erfolgt die steuerliche Berücksichtigung bereits durch die Lohnverrechnung des Betriebes oder die Pensionsversicherungsanstalt. In diesen Fällen
ist eine Finanzamtsbestätigung nicht nötig und auch nicht abrufbar.

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