Dein Beitrag
für eine gerechtere Arbeitswelt!
Der monatliche PRO-GE Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf ein Prozent des Bruttoeinkommens (inkl. Überstunden, Zulagen und Zuschlägen). Unberücksichtigt bleiben dabei alle Sonderzahlungen und Aufwandsentschädigungen (z.B. Tag- und Nächtigungsgelder, Fahrtkostenersätze).
Wie kommt dein Beitrag zu uns?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Mitglieder, den Beitrag einzuzahlen:
- Im Betrieb, durch Lohnabzug
- SEPA Lastschrift-Mandat (Abbuchung)
- Abzug direkt von der Pensionsversicherungsanstalt
Beitragsfreie Zeiten
Es gibt beitragsfreie Zeiten, die als Mitgliedschaft angerechnet werden können. Voraussetzung dafür ist eine mindestens sechsmonatige Mitgliedschaft und die Information an die PRO-GE über:
- Gesetzlichen Mutterschutz
- Elternkarenz im gesetzlichen bzw. betrieblichen Ausmaß
- Präsenz- und Zivildienst
- Bildungskarenz
- Familienhospizkarenz (bei völliger Freistellung)
- Entwicklungshilfe
Reduzierte Beiträge
Für geringfügig Beschäftigte, PensionistInnen, Arbeitslose, KrankengeldbezieherInnen, bei vorzeitigem Mutterschutz, Erwerbslose, SchülerInnen, StudentInnen und im Falle einer Zweitmitgliedschaft gilt ein reduzierter Beitrag.
Steuerliche Abschreibung
Dein Beitrag für die Gewerkschaft PRO-GE wirkt steuermindernd. Die Bestätigungen der geleisteten Mitgliedsbeiträge für die ArbeitnehmerInnenveranlagung sind hier auf dieser Website nach dem Login unter Service/Mitgliedschaft/Finanzamtsbestätigung abrufbar.
Wird der Mitgliedsbeitrag direkt vom Lohn oder von der Pension abgezogen, erfolgt die steuerliche Berücksichtigung bereits durch die Lohnverrechnung des Betriebes oder die Pensionsversicherungsanstalt. In diesen Fällen
ist eine Finanzamtsbestätigung nicht nötig und auch nicht abrufbar.